Der Begriff künstliche Befruchtung steht für alle Methoden, die ohne Geschlechtsverkehr Nachwuchs erzeugen. Er wird auch dann verwendet, wenn es darum geht Frauen zu einer Schwangerschaft zu verhelfen, die sich aus unterschiedlichen Gründen auf natürlichem Weg trotz aller Bemühungen nicht realisieren lässt. Anders als beim normalen Geschlechtsverkehr, bei dem das Sperma die Eizelle allein findet, führt dabei ein Arzt/eine Ärztin Samen und Eizelle zusammen. Das kann im Körper der Frau geschehen, aber auch außerhalb des Körpers im Reagenzglas bzw. der Petrischale. In diesem Fall wird nach der Verschmelzung die befruchtete Eizelle der Frau dann wieder eingepflanzt. Die auch als assistierte Reproduktion bezeichnete Befruchtungsmethode ist heute eine ganz natürliche Maßnahme zur Erfüllung eines Kinderwunsches. In Deutschland kommen fast 2 Prozent aller Babys nach künstlicher Befruchtung zur Welt. In erster Linie entscheiden sich verheiratete heterosexuelle Paare dafür, bei denen eine bestimmte Form der Unfruchtbarkeit oder Zeugungsunfähigkeit vorliegt oder sich eine Schwangerschaft ohne ersichtliche Gründe mehrere Jahre lang nicht einstellen will. Aber auch unverheiratete in fester Partnerschaft lebende heterosexuelle und lesbische Paare oder alleinlebende Frauen können sich unter bestimmten Voraussetzung den Wunsch nach einem Kind erfüllen. Obwohl das in Deutschland bisher nicht gesetzlich geregelt ist, führen einige Ärzte auch bei diesem Personenkreis die Methode durch. Außerdem gehen viele Frauen dazu auch ins Ausland, zum Beispiel in Länder mit anderen gesetzlichen Reglungen. 

Die Geschichte der künstlichen Befruchtung beginnt schon um 1940. Der Biologe und Sexualforscher Berthold P. Wiesner eröffnete damals in London eine Fruchtbarkeitsklinik, in der verheirateten Frauen mittels Samenspenden zur Schwangerschaft verholfen wurde. Im Jahr 1978 wurde erstmals ein Baby außerhalb des Körpers im Reagenzglas gezeugt, das sogenannte Retortenbaby. In Deutschland gibt es mittlerweile in allen Bundesländern sogenannte Kinderwunschkliniken und Kinderwunschzentren, in denen auch die assistierte Reproduktion durchgeführt wird. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die meisten gesetzlichen und auch die meisten privaten Krankenkassen übernehmen bei verheirateten Paaren beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zumindest teilweise die Behandlungskosten in der Regel für 2,oft auch für auch 3 entsprechende Versuche. Es gibt aber auch Kassen, die noch mehr Versuche bezuschussen. Darüber hinaus bezuschusst auch der Staat manchmal die Behandlungskosten. Bei unverheirateten Paaren wird im Prinzip bisher die Kostenübernahme abgelehnt, aber es gibt auch da Ausnahmen.   

Trotz immer besserer Techniken gelingt die assistierte Reproduktion aber durchaus nicht in allen Fällen. Im Durchschnitt funktioniert der Versuch eine Frau künstlich zu befruchten, zu höchstens 30 Prozent, auch bei der KINDERWUNSCH-CLINIC Dres. Med. Josef und Sonja Zech, wobei die Erfolgsaussichten stark vom Alter der Frau abhängig sind.

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