Rückholungen, oder auch RHD (Rückholdienste) genannt, ist ein Begriff für die Abholung kranker oder verletzter Menschen aus dem In- und Ausland per PKW oder Rettungswagen. Hierbei kommt es nämlich auf die gesundheitliche Verfassung des jeweiligen Patienten und auf seinen aktuellen Standort an. Für eine solche Rückholung sollte man vorher eine Versicherung abschließen, damit der Transport gewährleistet ist. Ist man bereits Mitglied beim ADAC, beim Deutschen Roten Kreuz oder einer sonstigen Gewerkschaft, ist eine solche Versicherung inbegriffen.

Wie erfolgt eine Rückholung und welche Fahrzeuge werden eingesetzt?  

Ein Unfall im Urlaub oder eine andere schwere Erkrankung, sind triftige Gründe, die betroffene Person auf schnellstem Wege nach Hause zu bringen, um eine optimale medizinische Versorgung zu erhalten. Um stets auf der sicheren Seite zu sein, sollte man entweder Mitglied bei einer der oben genannten Gewerkschaften sein oder eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Die Rückholung erfolgt entweder per PKW, eines Krankentransportwagens oder mit einem Rettungswagen. In Notfällen kann sogar ein Linien- oder Ambulanzflugzeug eingesetzt werden. Für Rückholungen mit dem PKW, muss der Patient in einem guten psychischen und körperlichen Zustand sein und er sollte ebenfalls keine ansteckende Krankheit haben.  

Auf Langstrecken findet die Rückholung mit einem Krankenwagen inklusive eines Sanitäters statt. Bei einer schlimmeren Krankheit oder gar einem Unfall findet die Rückholung per Rettungswagen statt. Eine ausreichende medizinische Versorgung muss im Notfall nämlich immer sichergestellt sein. Ist das Ganze ein Notfall und der Rücktransport muss sehr schnell erfolgen, wird in der Regel ein Linienflugzeug eingesetzt. Auch hier steht ein Notarzt zur Verfügung. Für den Rücktransport per Ambulanzflugzeug, wie beispielsweise bei Internationaler Flugrettungsdienst Austria,  ist noch einmal eine besondere Versicherung erforderlich.   

Bei einer Rückholung aus dem Ausland gelten noch einmal andere Kriterien. Hier wird abgewogen, ob die medizinische Versorgung auch im entsprechenden Land gewährleistet ist. Oftmals wird der Patient dann im entsprechenden Urlaubsort behandelt. Bei Notfällen gelten natürlich die Ausnahmen und eine Rückführung ist in solchen Fällen unerlässlich. 

Reiseschutzkrankenversicherung - All inclusive Rückholung  

Wer vor seinem Urlaub im Ausland eine Reiseschutzkrankenversicherung abgeschlossen hat, bekommt die Rückführung weltweit erstattet. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Intensivtransportwagen, um ein Ambulanzflugzeug oder sogar einen Privatjet handelt, auch Frühchen und Babys sind in dieser Versicherung mit eingeschlossen.  Wer also noch kein Mitglied beim ADAC oder einem sonstigen Verein ist, sollte vor seinem Auslandsaufenthalt auf jeden Fall eine Reiseschutzkrankenversicherung abschließen. Diese beinhaltet die Rückführung in sämtlichen Transportmitteln und eine sichere Heimreise wird gewährleistet. Sollte der Aufenthalt im Ausland mehr als einen Monat andauern, gelten noch einmal gesonderte Regelungen.

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