Die Schönheitschirurgie befasst sich mit ästhetischen Behandlungen und Operationen. Dieser medizinische Bereich dient der Verschönerungen von bestimmten Körperbereichen. Die Behandlungen werden daher ohne medizinische Indikation durchgeführt. Das bedeutet, dass ein Schönheitschirurg nicht aufgrund einer Erkrankung von dem Patienten konsultiert wird, sondern um einen Körperbereich verändern, beziehungsweise verschönern zu lassen. Unter Schönheitschirurgie werden alle chirurgische Maßnahmen verstanden, die der Körpermodifikation dienen. Ein chirurgischer Eingriff, der dazu gedacht ist bestimmte Körperpartien optisch zu verschönern, ist ein Aufgabengebiet der Schönheitschirurgie.

Die ästhetische Chirurgie ist wiederum ein anerkannter medizinischer Bereich und gehört dem Kompetenzspektrum der Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie an. Teilweise werden ästhetische Operationen auch unter einem gesundheitlichen Aspekt durchgeführt, um zum Beispiel Fehlbildungen zu korrigieren oder ästhetische Auffälligkeiten zu verbessern. Dieser medizinische Bereich gehört im erweiterten Sinne der Wiederherstellungschirurgie an. Die Wiederherstellungschirurgie basiert allerdings auf einer medizinischen Notwendigkeit.

Eine Schönheitsoperation ist dahingegen rein für den ästhetischen Aspekt zuständig. Eine Schhönheits-Behandlung betrifft in der Regel einzelne Körperpartien, die durch bestimmte Maßnahmen dem Patientenwunsch entsprechend verändert werden. Bei einem Schönheitschirurgen steht die Körpermodifikation im Mittelpunkt der Berufstätigkeit und die Patienten kommen daher mit einem gewünschten Schönheitsideal in die Praxis, um sich dementsprechend dem Ideal angleichen zu lassen.

Eine geläufige Methode ist dabei zum Beispiel die Fettabsaugung, die Lippenkorrektur und auch die Brustvergrößerung, jedoch auch die Laserchirurgie gehört zum Bereich der Schönheitsoperationen. Sobald keine gesundheitliche Notwendigkeit besteht, der Patient allerdings einen bestimmten Bereich des Körpers verändert haben möchte, ist ein Schönheitschirurg, wie Prof. Dr. Manfred Rützler, zuständig. Um sich einen ersten Eindruck über die Situation zu verschaffen, wird vor jeder ästhetischen Behandlung ein ausführliches Vorgespräch geführt, damit sich der behandelnde Arzt ein Bild über die Sachlage verschaffen kann.

Inwiefern die Wünsche umgesetzt werden können, ist von der Ausgangssituation abhängig und wird in einem Gespräch mit dem Schönheitschirurgen erörtert. Manchmal muss oder kann auch von einer Schönheitsoperation abgesehen werden, denn nicht jeder Wunsch des Patienten ist durch eine Schönheitsoperation umsetzbar. Manchmal können auch dementsprechend Alternativen dienen und somit eine ästhetische Operation umgangen werden.  

Die Kosten einer Schönheitsoperation werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, denn der chirurgische Eingriff dient rein der Verschönerung.

Die Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters; daher sollte jeder Patient im Voraus überlegen, ob eine Schönheitsoperation in Betracht kommt, denn jede Operation bringt auch Risiken mit sich. Eine ästhetische Operation kann daher den gewünschten Behandlungserfolg nicht garantieren und auch während der Heilungsphase können Komplikationen entstehen. Inwiefern ein Risiko besteht, wird vorab mit dem Patienten besprochen. Sollte ein Schönheitschirurg konsultiert werden, so ist darauf zu achten, dass der behandelnde Arzt fachgerechte Kompetenzen vorweisen kann. Vor jeder Schönheitsoperation sollten ebenfalls umfassende Vorgespräche und spezifische Voruntersuchungen erfolgen.

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